Mit Schreiben und Urkunde hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Stiftungsbehörde am 18.02.2025 die Bürgerstiftung Groß-Umstadt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Damit ist das seit der Gründung 2012 verfolgte Ziel erreicht. Gemeinsam mit dem Förderverein Bürgerstiftung Groß-Umstadt e.V. kann die Bürgerstiftung künftig Projekte gemäß Stiftungszweck initiieren und fördern. Damit übernimmt sie gesellschaftliche Verantwortung für die zukünftige Entwicklung der Stadt mit allen Stadtteilen. Ziel der Stiftung ist, mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen die Zielerreichung nachhaltig zu sichern, während der Förderverein mit seinen aktiven Mitgliedern schwerpunktmäßig zur praktischen Umsetzung beiträgt. Beide bemühen sich um die Einwerbung von Spenden und Fördermitteln für die gemeinsame Arbeit.
Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke sollen auch in der breiten Öffentlichkeit bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Mitarbeit geweckt und genutzt werden. Somit sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in Groß-Umstadt aufgerufen mit Hand anzulegen durch Spenden, aber auch mit ehrenamtlicher Hilfe.
Bei der folgenden konstituierenden Sitzung am 11.03.2025 begrüßte das Stiftungskuratorium, dass der lange Weg zur Anerkennung nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte, und leitete die nächsten personellen und organisatorischen Schritte ein. Aus dem Stiftungsvorstand wurde Dr. Fritz Roth mit Dank für seine maßgebliche Rolle beim Entstehen der Bürgerstiftung verabschiedet und Irmina Raschke neu in den Vorstand gewählt. Sie wird sich künftig schwerpunktmäßig um die Stiftungsfinanzen kümmern. Durch ihre Wahl ist der 4-köpfige Vorstand mit Ulrike Laux als Vorsitzende sowie Gerd-Ulrich Franz und Frieder Jahn als Stellvertreter wieder satzungsgemäß besetzt.